Allgemeine Geschäftsbedingungen

am 01 April 2021

§ 1 Geltungsbereich

(1) Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB, sofern diese nicht durch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zulässigerweise abgeändert werden.

 

(2) Abschnitt (2) gilt nur für Käufer, die Unternehmer sind. Für die Geschäftsbeziehung zwischen DG Parts und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, DG Parts hat ihrer Geltung zuvor ausdrücklich zugestimmt.

 

§ 2 Identität und Anschrift

Der Online-Auftritt www.dgparts.at ist ein Angebot der Firma:

DG Parts

KFZ Ersatzteilhandel

Daniela Graf

Franz Forstreiter-Straße 19   

3910 Zwettl

Tel.: +43 660 9054388

 E-Mail: office@dgparts.at

UID: ATU65292809

GISA Zahl: 14866876

 

(2) Sollte der Käufer Unternehmer sein, dann ist der Gerichtsstand Krems

§ 4 Zweck des Vertrags

Überlassung von Waren gegen Entgelt.

 

§ 5 Vertragsschluss

(1) Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

(2) Der Kaufvertrag kommt durch die Bestellung des Kunden und die Auslieferung der Ware durch den Unternehmer zustande. Mit Abgabe der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die Ware erwerben zu wollen.

Die Bestellbestätigung und jede weitere Bestätigung von Bestellstatusänderungen dienen nur der Information und führen nicht zum Vertragsschluss. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist der Zeitpunkt des Wareneingangs beim Kunden.

(3) Der Käufer muss das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.

 

§ 5e Rücktrittsrecht

14 tägiges Rückgaberecht beginnend ab den Tag der Ankunft der Lieferung bei dem Verbraucher.

Grundlage für das 14 tägige Rückgaberecht ist, dass die Ware in der Originalverpackung in ordnungsgemäßen und verkaufsfähigen Zustand ist.

Ausgenommen davon sind Sonderbestellungen.

 

§ 6 Vorbehalt

(1) Wir behalten uns vor, die versprochene Leistung (Ware) im Falle Ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen. Dieser Vorbehalt gilt, solange kein Kaufvertrag zustande gekommen ist.

 

(2) Wir liefern nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen

 

(2a) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.

 

(2b) Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

 

Die Abschnitte 2c bis 2e gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer ist.

 

(2c) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

 

(2d) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

 

(2e) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

 

§ 7 Preis der Ware

(1) Unsere Preise sind grundsätzlich die im Warenkorb unserer Website zur Zeit der Bestellung genannten Preise. Abweichende Preise, die eventuell auf Seiten dargestellt werden, die aus Zwischenspeichern (Proxy, Browser-Cache, ...) geladen werden, sind nicht aktuell und daher ungültig.

 

(2) Die angegebenen Preise sind Endpreise!

 

(3) Bei einigen, gesondert gekennzeichneten Artikeln handelt es sich um Austauschteile (bei- spielsweise ein Starter). Beim Kauf dieser Teile wird automatisch ein Altteilpfand berechnet. Dieses Altteilpfand wird umgehend nach Rücksendung des Altteils erstattet. Für eine Erstattung des Altteilpfands müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: Die Rücksendung muss im Originalkarton erfolgen und das Fahrzeugteil muss in einem austauschfähigem Zustand sein. Der Originalkarton ist der Karton des Herstellers, in dem das neue Fahrzeugteil von DG Parts geliefert wurde.

 

Die folgende Tabelle enthält eine Auflistung von Austauschteilen, der entnommen werden kann, in welchen Fällen eine Rücknahme des Altteils und eine Erstattung des Altteilpfands nicht möglich ist.

 

 

Fahrzeugteil      Keine Rücknahme wenn ...

– Starter und Generatoren

– Hitzedraht-Luftmassenmesser

– Zündverteiler und

   Luftmengenmesser

– Mengenteiler

– Zentrale Einspritzeinheit

   (Ober-, Unterteil)        – Starke Korrosion

– Aggregat unvollständig oder zerlegt

– Mechanische Beschädigung

– Bremssättel   – Typteile des Altteils mit der Typnummer auf der

   Verpackung nicht identisch

– Düsenhalterkombinationen

– Verteilereinspritzpumpen

– Unit Pump

– Unit Injektor  – Starke Korrosion

– Aggregat unvollständig oder zerlegt

– Mechanische Beschädigung

– Schutzkappen nicht aufgezogen

– Injektoren      – Starke Korrosion

– Aggregat unvollständig oder zerlegt

– Mechanische Beschädigung

– Schutzkappen nicht aufgezogen

– Fragebogen auf Verpackung nicht vollständig ausgefüllt

– Hochdruckpumpen    – Starke Korrosion

– Aggregat unvollständig oder zerlegt

– Mechanische Beschädigung

– Schutzkappen nicht aufgezogen

– Antriebswelle blockiert

– Typenschild fehlt oder nicht lesbar

– Heißfilm-Luftmassenmesser

   und Steuergerät           – Kein Original-Bosch-Aggregat

– Starke Korrosion

– Aggregat unvollständig oder zerlegt

– Aggregat manipuliert

– Mechanische Beschädigung

Für die Rückgabe bitten wir ein E-Mail an office@dgparts.at zu schicken! Um ein Rücksendeformular zu schicken! Die Portokosten für die Rücksendung trägt der Käufer.

 

§ 8 Liefer- und Versandkosten

Pro Bestellung fallen pauschal 9,00 € Versandkosten an – egal wie viele Artikel bestellt werden. Ab einem Warenwert von 100,00 € erfolgt die Lieferung versandkostenfrei.

 

§ 9 Zahlung

(1) Die Zahlung ist per Vorkasse auf unten genannte Konten möglich. Wenn der Kunde sich für die Selbstabholung der Ware bei uns entscheidet, ist es möglich den Rechnungsbetrag im Bar bei Abholung zu entrichten.

 

Kontoinhaber:  DG Parts Daniela Graf

Bank:    Raiffeisenbank Zwettl

IBAN:    AT17 3299 0000 0008 6686

SWIFT:  RLNWATZWE

(3) Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von DG Parts unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 10 Lieferung

(1) Bei Vorauskasse erfolgt der Versand unmittelbar nach Zahlungseingang auf unserem Konto. Paketversandfähige Ware wird mit einem Paketdienst unserer Wahl verschickt. Nicht paketver- sandfähige Ware wird von uns mit einem Dienstleister unserer Wahl verschickt. Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Überweisung je nach Kreditinstitut mehrere Tage Laufzeit haben kann, bis das Geld auf unserem Konto eingegangen ist.

Die Lieferung erfolgt direkt ab unserer Adresse.

Lieferung nur innerhalb Österreichs!

 

(2) Die Transportgefahr geht erst auf den Käufer über, nachdem die Ware an ihn übergeben worden ist.

 

(3) Ist ein Artikel temporär oder dauerhaft nicht verfügbar, dann wird der Käufer unmittelbar nach Bekanntwerden dieses Zustandes informiert. Der Käufer kann sich dann entscheiden, ob er eine Wartezeit akzeptieren oder vom Kauf des Artikels zurücktreten möchte. Ist die Bezahlung durch den Kunden bereits erfolgt, dann wird das Geld umgehend zurückerstattet. Wir sind zur Erbringung von Teillieferungen dann berechtigt, wenn ein Vertrag über eine Lieferung mehrerer Artikel zustande gekommen ist und es dem Kunden nach den bei Vertragsabschluss erkennbaren Umständen möglich und zumutbar ist, diese entsprechend ihrer Bestimmung auch jeweils einzeln zu gebrauchen.

 

(4) Lieferungen sind zurzeit nur nach Österreich möglich.

 

§ 11 Gebühren

Für die Nutzung unserer Hotline fallen für Sie keine zusätzlichen Kosten neben den Verbindungs- kosten für einen normalen Anruf ins österreichische Festnetz an.

 

§ 11a Wiedereinlagerungsgebühr

Bei Rückgaben die älter als 14 Tage sind wir der Anspruch auf Kulanz geprüft, Wird eine Rückgabe nach 14 Tagen angenommen ist jedoch eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 20% des Wertes der zurück genommenen Ware in Abzug gebracht.

 

Ausnahme:

Bei der Rückgabe von Karosserieteilen wird grundsätzlich eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 20% des Wertes der zurück genommenen Ware in Abzug gebracht.

 

§ 12 Angebotsdauer

Zeitlich befristete Angebote werden von uns hinsichtlich der Gültigkeitsdauer besonders gekenn- zeichnet.

 

§ 13 Mängelhaftung (Gewährleistung)

(1) DG Parts verpflichtet sich, dem Käufer die Sache (Ware) frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

 

(2) Die Mängelhaftungsfrist beträgt zwei Jahre ab Wareneingang beim Käufer. Ist eine Sache (Ware) mangelhaft, dann hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung und kann zwischen der Beseitigung des Mangels und der Lieferung einer mangelfreien Sache (Ware) auswählen. Wenn die gewählte Art der Nacherfüllung für den Verkäufer nur mit unverhältnis- mäßig hohen Kosten möglich ist, dann kann der Verkäufer die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.

 

(3) Für den natürlichen Verschleiß (beispielsweise Abnutzung von Bremsbelägen) kann keine Mängelhaftung übernommen werden.

 

(4) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. DG Parts haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet DG Parts nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die vertragliche Haftung von DG Parts ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller gesetzlich geregelte Ansprüche geltend macht.

Sofern DG Parts  fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

 

(5) Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Besteller dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an DG Parts auf Kosten von DG Parts zurück- zusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. DG Parts behält sich vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadenersatz geltend zu machen.

 

§ 377 UGB Mängelrüge

(6) Ist der Kauf für beide Teile ein unternehmensbezogenes Geschäft, so hat der Käufer dem Verkäufer Mängel der Ware, die er bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, binnen angemessener Frist anzuzeigen.

 

(7) Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss er ebenfalls in angemessener Frist angezeigt werden; andernfalls kann der Käufer auch in Ansehung dieses Mangels die in Abs. 2 bezeichneten Ansprüche nicht mehr geltend machen.

 

(8) Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige; dies gilt auch dann, wenn die Anzeige dem Verkäufer nicht zugeht.

 

(9) Der Verkäufer kann sich auf diese Vorschrift nicht berufen, wenn der Käufer beweist, dass der Verkäufer den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder verschwiegen hat, oder wenn es sich um einen Viehmangel handelt, für den eine Vermutungsfrist (§ 925 ABGB) besteht.

 

§ 14 Einbau von Teilen

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau von Teilen nur durch ausgebildetes Fachpersonal bzw. durch Fachwerkstätten erfolgen sollte. Vielen Artikeln liegt keine Einbauanleitung bei. Für Folgeschäden, die durch den unsachgemäßen Einbau entstanden sind, wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

 

§ 15 Gutscheine

(1) Gutscheine können pro Kunde nur einmal und nur auf unserer Website in Verbindung mit einer Bestellung eingelöst werden. Je Bestellung kann nur ein Gutschein eingelöst werden.

 

(2) Der Wert eines Gutscheins bezieht sich ausschließlich auf den Warenwert einer Bestellung, nicht auf Zusatzleistungen wie Versandkosten, Nachnahmegebühren etc. und Altteil- bzw. Austauschpfand.

 

(3) Personenbezogene Gutscheine sind nicht übertragbar.

 

(4) Der Gutschein kann bestimmten Beschränkungen und/oder Begrenzungen unterliegen, beispiels- weise in Bezug auf die Benutzung des Gutscheins für bestimmte Produktgruppen oder Artikel, auch können zeitliche und/oder mengenmäßige Beschränkungen gelten. Solche Beschränkungen sind jeweils im Gutschein-Begleittext angegeben.

 

5) Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen führt zur Unwirksamkeit des jeweiligen Gutscheins und befreit DG Parts von der Pflicht des Einlösens. Ferner behält sich DG Parts das Recht vor, den zuvor gutgeschriebenen Gutschein-Betrag nachzufordern.

 

§ 16 Rücknahme von Verpackungen

(1) Wir nehmen sämtliche Verpackungen, Umverpackungen sowie Verkaufsverpackungen der von uns gelieferten Waren, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem »Grünen Punkt«) tragen, zurück und sorgen für deren Wiederverwendung oder Entsorgung gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung. Möchten Sie von Ihrem für Sie kostenfreien Rückgaberecht für diese Verpackungsmaterialien Gebrauch machen, dann senden Sie die Verpackung an uns zurück (Kontaktdaten siehe §2). Verpackungen, die das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung tragen, entsorgen Sie bitte bei Ihrer kommunalen Sammelstelle oder bei einem Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung.

 

§ 17 Rücksendekosten bei Widerruf

(1) Macht der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er die regelmäßigen Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Käufer die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Käufer kostenfrei.

Ausnahme:

Bei der Rücksendung von Karosserieteilen hat der Käufer die Kosten der Rücksendung zu tragen.

 

§ 18 Schlussbestimmung

Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im Zusammenhang mit diesem Kaufvertrag getroffen wurden, sind in dem Kaufvertrag und den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.